Information für Nachbarn und Öffentlichkeit

nach §§ 8a und 11 der Störfall-Verordnung

Stand: 17.07.2023

Liebe Nachbarn und Anwohner,

die TENSID-CHEMIE GmbH entwickelt und produziert seit 1963 innovative Reinigungs- und Desinfektionsmittel für die Getränke- und Nahrungsmittelindustrie.

Zu diesem Zweck betreibt unser mittelständisches Unternehmen Anlagen, in denen Reinigungs- und Desinfektionsmittel auf überwiegend wässriger Basis hergestellt werden. Diese enthalten zum Beispiel:

  • anorganische und organische Säuren und Laugen
  • organische Verbindungen, wie z.B. Wasserhärtestabilisatoren
  • waschaktive Substanzen, wie z.B. Tenside

 

Wir über uns

Die Produktionstätigkeit der TENSID-CHEMIE GmbH besteht aus dem Mischen von flüssigen und festen Chemikalien. Dabei sind unsere Anlagen mit moderner Sicherheitstechnik, wie z.B. Sperrventilen oder Überfüllsicherungen, ausgestattet. Die gemischten Produkte werden in Gebinde abgefüllt, wie z.B. Kanister, Fässer, IBC und Tankwagen.

Die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlagen benötigten Einsatz- und Hilfsstoffe sowie die Zwischen- und Fertigprodukte werden im Werk in gesicherten Bereichen mit Auffangsystemen, wie Auffangwannen und Auffanggruben, gelagert.

Leichtentzündliche Stoffe, wie z.B. Alkohole, werden in einem separaten Lagerabschnitt, in begrenzter Menge, in maximal 1.000 Liter großen Behältern, gelagert.

 

Störfall-Verordnung und Mitteilungspflichten

Aufgrund der vorhandenen Mengen an gefährlichen Stoffen und Gemischen unterliegt die  TENSID-CHEMIE GmbH seit dem 17.04.2023 den Vorschriften der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV).  Es handelt sich um einen Betriebsbereich der oberen Klasse.

Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 der 12. BImSchV und der Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 1  der 12. BImSchV liegen der Behörde vor.

Der Sicherheitsbericht kann auf Anfrage, entsprechend § 11 Abs. 5 der 12. BImSchV, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Es werden regelmäßige Vor-Ort-Besichtigungen gemäß § 17 (2) der 12. BImSchV durchgeführt. Die letzte Vor‐Ort‐Besichtigung wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe am 13.07.2023 durchgeführt.

Für alle Produkte sind Sicherheitsdatenblätter erstellt gemäß den internationalen Regeln in Übereinstimmung mit Annex II of Regulation (EG) Nr.: 1907/2006 (REACH).

Ausführlichere Informationen und Auskünfte bzgl. Inspektionen oder Überwachungsplan können beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingeholt werden.

Zuständige Behörde

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 54.1

76247 Karlsruhe

Tel.: 0721 926 0                                                                                                                           E-Mail:poststelle@rpk.bwl.de

 

Eingesetzte Stoffe und ihre gefährlichen Eigenschaften

 

Stoff

 

Brennbar

Oxidierend

Ätzend

Giftig

Gefähr-lich

Gesundheits-gefährlich

Umwelt-gefährlich

Diverse Säuren

 

 

x

x

x

x

x

Diverse Laugen

 

 

x

 

x

 

 

Diverse org. Rohstoffe

 

 

x

x

x

x

x

Diverse anorganische Rohstoffe

 

x

x

 

x

x

x

Natriumhypochlorit

 

 

x

 

 

 

x

Alkohole

x

 

 

 

x

 

 

Peressigsaure-Lösung

 

x

x

 

 

 

x

Wasserstoffperoxid-Lsg.

 

x

x

 

x

 

 

Tenside

x

 

x

x

x

x

x

 

Mögliche Auswirkungen von Störfällen

Alle zu betrachtenden Anlagen wurden nach den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien errichtet und werden nach diesen betrieben.

Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen dennoch zu einem Störfall kommen, so kann eine Freisetzung gefährlicher Stoffe, insbesondere von Kohlenmonoxid, Stickstoffoxiden und Chlor erfolgen. Dies kann zu Gefährdungen von Menschen, Tieren und Beeinträchtigungen auch außerhalb des Werksgeländes führen. Hierzu können Reizungen der Augen, der Nase und der Atemwege gehören. Je nach Art des Störfalls können Belastungen der Luft, des Bodens und des Wassers auftreten.

 

Verhalten im Notfall

Alarmierung / Entwarnung

  • durch Lautsprecherdurchsagen
  • durch Polizei und Feuerwehreinsatzfahrzeuge
  • durch Rundfunk und Fernsehen

Erkennen von Gefahren

  • durch sichtbare Zeichen wie Feuer und Rauch
  • durch Geruchswahrnehmung
  • durch lauten Knall
  • durch Körperreaktionen wie Übelkeit, Augenreizung

Sicherheitshinweise

  • suchen Sie geschlossene Räume auf
  • schließen Sie alle Türen und Fenster und stellen Sie Belüftung und Klimaanlage ab!
  • berücksichtigen Sie dies auch, wenn Sie im Auto fahren
  • benachrichtigen Sie Nachbarn, Kinder und Passanten durch Zuruf
  • nehmen Sie vorübergehend Mitbürger auf

Was mache ich danach?

  • warten Sie auf Nachrichten und Hinweise der zuständigen Behörden
  • schalten Sie das Radio, den Fernseher oder das Internet an.

SWR 1; SWR 3; Radio Regenbogen

ARD; ZDF; RTL; SWR

Die zuständige Behörde hat am schnellsten den Überblick über den Störfall und wird kurzfristig und umfassend über diese Medien informieren.

Kann ich sonst noch etwas tun?

  • gehen Sie bei ungewohnten Gerüchen in ein oberes Stockwerk, da Gase meist schwerer als Luft sind und am Boden bleiben
  • vermeiden Sie wegen der Explosionsgefahr jedes offene Feuer (Rauchen)!
  • bei Geruchswahrnehmung wird empfohlen, feuchte Tücher locker vor Mund und Nase zu halten. Gesundheitsschädliche Stoffe können dadurch teilweise zurückgehalten werden.

Was soll ich auf keinen Fall tun?

  • benutzen Sie, außer für den Notruf, nicht das Telefon oder Handy, um die Funknetze nicht zu blockieren. Sie werden für die Einsatzkräfte benötigt!
  • verlassen Sie nicht unaufgefordert das Haus und flüchten Sie nicht zu Fuß oder mit dem Auto! So gefährden Sie sich selbst. Die Verkehrswege werden darüber hinaus von den Einsatzfahrzeugen benötigt.

 

Schutzmaßnahmen

Zur Abgrenzung von Gefahren und als Vorsorge gegen Unfälle wurden umfangreiche, teilweise über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

Eine schnelle und direkte Gefahrenabwehr wird durch nachfolgend beispielhaft aufgestellte technische und organisatorische Schutzmaßnahme bewirkt:

  • Zentrale Brandmeldeanlage
  • Sprinkleranlage im Hochregallager und im Lager für organische Peroxide
  • CO2-Löschanlage im Lagerabschnitt für leichtentzündliche Stoffe
  • Lagerbehälter mit Auffangvorrichtungen (Tank in Tank) zugelassen gemäß WHG
  • Getrenntes Kanalsystem (Regen-/Schmutz-/Chemieabwasser)
  • Betrieblicher Gefahrenabwehrplan
  • Kontinuierliche Schulung von Mitarbeitern
  • Qualitäts- und Umweltmanagementsystem nach ISO 9001 und ISO 14001

 

Verpflichtung zu Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkung

Wir haben in unseren Anlagen die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um einen Störfall zu verhindern. Diese sind schriftlich festgehalten und dem Regierungspräsidium Karlsruhe bekannt.

 

Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen eingeholt werden können

Wenn Sie weitere Informationen zum Inhalt dieses Flyers wünschen, wenden Sie sich an:

TENSID-CHEMIE GmbH

Heinkelstraße 32

76461 Muggensturm

info@tensid-chemie.de

oder rufen Sie uns an unter:

0 72 22 / 95 95 0

Die kompletten Störfall-Information können Sie hier als PDF herunter laden...

Zurück